Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2001

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 1 L 23/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,28697
OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 1 L 23/00 (https://dejure.org/2000,28697)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.04.2000 - 1 L 23/00 (https://dejure.org/2000,28697)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. April 2000 - 1 L 23/00 (https://dejure.org/2000,28697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,28697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 5 A 1153/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 1 L 23/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 1 L 23/00
    Gerade nach der auch vom Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 06.11.1997 - 4 B 172.97 - ZfBR 98, 164) ist geklärt, daß rückwärtige, nicht Wohnzwecken dienende Bebauung, bei der es sich nicht nur um bloße untergeordnete Nebenanlagen handelt (vgl. § 23 Abs. 5 BauNVO), Vorbild für rückwärtige Wohnbebauung sein kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2001 - 1 L 23/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,54116
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2001 - 1 L 23/00 (https://dejure.org/2001,54116)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.05.2001 - 1 L 23/00 (https://dejure.org/2001,54116)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 1 L 23/00 (https://dejure.org/2001,54116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,54116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VG Greifswald, 28.11.2016 - 3 A 787/15

    Erhebung eines Anschlussbeitrags trotz Vorliegens einer Ablösevereinbarung

    Beide Gruppen haben in diesem Sinne denselben Vorteil (sie sind an die öffentliche Einrichtung angeschlossen bzw. können an sie angeschlossen werden), so dass eine so weitgehende beitragsrechtliche Privilegierung von Grundstückseigentümern in einem durch einen Dritten erschlossenen Plangebiet nicht gerechtfertigt ist (vgl. zu Grundstücken im räumlichen Geltungsbereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans OVG Greifswald, Beschl. v. 14.05.2001 - 1 L 23/00 -, juris Rn. 11; VG Greifswald, Urt. v. 13.01.2010 - 3 A 330/08 -).
  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 3183/04

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser

    Das Tatbestandsmerkmal "tatsächlich entstanden" ist einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (st. Rspr. OVG M-V, Beschl. v. 20.10.1998, Az.: 1 M 17/98, veröffentlicht in: KStZ 1999, 134; Beschl. v. 14.05.2001, Az.: 1 L 23/00, zitiert nach juris).
  • VG Greifswald, 25.07.2019 - 3 A 415/17

    Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen; hinreichende Bestimmtheit des Bescheides

    Sie gehören daher zu jenen, denen die Anlage Vorteile im Sinne von § 7 Abs. 1 KAG M-V gewährt, und sind wie diese zu Beiträgen heranzuziehen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.10.1998 - 1 M 22/98 -, juris Rn. 10 f.; Beschl. v. 20.10.1998 - 1 M 17/98 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 14.05.2001 - 1 L 23/00 -, juris Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - 3 LZ 585/18

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag bzgl. Schmutzwasser

    Der mit dem Anschlussbeitrag abzugeltende Sondervorteil besteht nach dem einfachgesetzlichen Vorteilsbegriff des § 7 Abs. 1 KAG M-V in der erstmaligen Herstellung der leitungsgebundenen Erschließung des Grundstücks (OVG Greifswald, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 1 M 17/98 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Mai 2001 - 1 L 23/00 -, juris Rn. 11; Urteil vom 1. April 2014 - 1 L 142/13 -, juris Rn. 70; Beschluss vom 16. März 2022 - 3 LZ 477/18 OVG -, juris Rn. 14) und der damit einhergehenden Erhöhung des Gebrauchswerts des Grundstücks (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 1 L 256/06 -, juris Rn. 28).
  • VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16

    Ablösung des Anschlussbeitrags

    Beide Gruppen haben in diesem Sinne denselben Vorteil (sie sind an die öffentliche Einrichtung angeschlossen bzw. können an sie angeschlossen werden), so dass grundsätzlich eine weitgehende beitragsrechtliche Privilegierung von Grundstückseigentümern in einem durch einen Dritten erschlossenen Plangebiet nicht gerechtfertigt ist (vgl. zu Grundstücken im räumlichen Geltungsbereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans OVG Greifswald, Beschl. v. 14.05.2001 - 1 L 23/00 -, juris Rn. 11; VG Greifswald, Urt. v. 26.07.2018 - 3 A 556/17 -, n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht